Kinder- und Jugendbeteiligung

Du möchtest dich in VS einbringen und deine Stadt mitgestalten? Durch die Kinder- und Jugendbeteiligung Villingen-Schwenningen im Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport hast du dazu einige unterschiedliche Möglichkeiten.
Über aktuelle Termine wirst du unter anderem hier auf der Seite, über die städtischen Social Media Kanäle und über die Presse informiert.

    Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

    • Melde dich bei mir und sag mir, was für Ideen zur Kinder- und Jugendbeteiligung du für Villingen-Schwenningen hast.

    Die Fachstelle ist für alle Themen und Projekte rund um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in VS da. Die Kontaktdaten findest du hier auf der Seite in den Infokästen.

    Kinder- und Jugendbeteiligung, was steckt dahinter?

    ... dass Kinder und Jugendliche in ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde Möglichkeiten zur Mitbestimmung haben. Sie können ihre Ideen einbringen und ihre Meinung wird angehört. Das kann auf verschiedene Arten passieren, zum Beispiel durch einen Jugendgemeinderat oder durch Projekte zur Beteiligung.
    In Baden-Württemberg soll es solche Möglichkeiten zur Beteiligung für Kinder geben und es muss sie für Jugendliche geben, siehe "Gesetzliche Grundlage: § 41a".

     

    In Baden-Württemberg gibt es seit 2015 ein neues Gesetz: §41a der Gemeindeordnung. Es gibt vor: Kinder sollen und Jugendliche müssen an Entscheidungen in Kommunen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind.

    (1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.

    Den ganzen Gesetzestext des § 41a Gemeindeordnung Baden-Württemberg findest du hier.

    Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung findest du zum Beispiel auf den Internetseiten der

    Hausanschrift

    Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport
    Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

    Rietstraße 8
    78050 Villingen-Schwenningen

    Postanschrift

    Postfach 12 60
    78002 Villingen-Schwenningen

    07721 / 82-2180

    0176 / 15151025

    07721 / 82-1357

    jugendbeteiligung@~@villingen-schwenningen.de

    Öffnungszeiten

    Montag – Donnerstag

    08.30 – 11.30 Uhr
    14.00 – 16.00 Uhr

    Freitag

    08.30 – 12.00 Uhr

    Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Absprache möglich.

    Ansprechpartner

    Simon Höge