Heckenschnitt ist wichtig für die Verkehrssicherheit

In den letzten Wochen ist vermehrt aufgefallen, dass zahlreiche Hecken und Sträucher in den öffentlichen Raum hineinragen und dadurch die Durchgänge für Fußgänger erheblich einschränken. Dies stellt nicht nur ein Sicherheitsrisiko für Fußgänger dar, sondern erschwert auch die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten der städtischen Mitarbeiter, insbesondere die regelmäßigen Reinigungs- und Pflegearbeiten der Technischen Dienste.

Die Stadtverwaltung weist deshalb darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass seine Pflanzen nicht in den öffentlichen Raum hineinragen. Es wird an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, ihre Hecken und Sträucher, die in den Gehweg hinausragen, zeitnah zurückzuschneiden. Bevor jedoch ein Schnitt erfolgt, sollte geprüft werden, ob sich in der Hecke Nester befinden, um den Vogelschutz zu berücksichtigen.

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es zudem, Hecken vom 1. März bis 30. September radikal zurückzuschneiden, um die Brutplätze der Vögel zu schützen. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist jedoch laut Gesetz ganzjährig erlaubt.

Die Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen bedankt sich im Voraus bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die Mithilfe und das Verständnis.

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