Stadtverwaltung informiert zur Änderung der Landesbauordnung: Anhörung von Nachbarn wird eingeschränkt

Mit der aktuellen Gesetzesänderung der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg schränkt die Landesregierung die Anhörung von Nachbarn im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren weitgehend ein. Danach erhalten die Eigentümer von an das Baugrundstück angrenzende Grundstücken nur noch eine Benachrichtigung über ein Bauvorhaben, wenn eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften erteilt werden soll.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass Angrenzer – sofern kein Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften vorliegt – nicht mehr vor Erteilung der Baugenehmigung angehört werden und auch keine Einwendungen erheben können.

Angrenzer und sonstige Nachbarn, deren öffentlich-rechtlich geschützte Belange durch das Bauvorhaben berührt sein können, werden künftig erst mit Zustellung der Baugenehmigung über das Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück in Kenntnis gesetzt. Sie haben dann einen Monat Zeit, sich über das Bauvorhaben zu informieren und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.

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