FAQ zu Wahlen

Die häufigsten Fragen unserer Wählerinnen und Wähler haben wir in der folgenden Aufstellung für Sie beantwortet und zusammengefasst:

Alle wahlberechtigten Personen sind im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und 
dass jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt.

Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten ca. vier bis sechs Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.

Grundsätzlich ist die Stimmabgabe nur in demjenigen Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag versendet. Wenn Sie in einem anderen Wahlraum als dem auf der Wahlbenachrichtigung genannten oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.

Wenn Sie ca. 4 Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und wahlberechtigt sind, melden Sie sich bitte unter wahlen@~@villingen-schwenningen.de oder unter 07721/82-2039 oder unter 07721/82-2050 um abzuklären, ob Sie ordnungsgemäß ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind.

Wenn Ihnen die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt, können Sie telefonisch unter 07721/82-2039 oder 07721-82-2050 oder via E-Mail unter wahlen@~@villingen-schwenningen.de um die Zusendung einer neuen Wahlbenachrichtigung bitten.

Briefwahlunterlagen können auch ohne die Wahlbenachrichtigung (am besten per E-Mail oder persönlich) beantragt werden.

Sollten Sie im Wahllokal keine Wahlbenachrichtigung vorlegen können, können Sie mit Ihrem Personalausweis in Ihrem Wahllokal wählen. Achtung: Grundsätzlich ist die Stimmabgabe nur in demjenigen Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Sie haben vor einiger Zeit Briefwahlunterlagen beantragt und haben diese noch nicht erhalten? Dann setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch unter 07721/82-2039, 07721/82-2050 oder via E-Mail unter wahlen@~@villingen-schwenningen.de in Verbindung.

Sie sind in Deutschland an Ihrem Wohnsitz gemeldet und befinden sich zum Zeitpunkt Wahl zum Beispiel im Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland?

Dann können Sie per Briefwahl wählen. Dafür müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird an Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland gesendet. Wenn Sie sich am Wahltag im Ausland befinden, sollten Sie frühzeitig Briefwahlunterlagen anfordern.

Sollten Sie im Wahllokal keine Wahlbenachrichtigung vorlegen können, können Sie mit Ihrem Personalausweis in Ihrem Wahllokal wählen. Achtung: Grundsätzlich ist die Stimmabgabe nur in demjenigen Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Wenn Sie mit Wahlschein in einem anderen als dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigung genannten Wahllokal wählen möchten, müssen Sie sowohl den Wahlschein als auch den Personalausweis zwingend vorlegen.

Grundsätzlich ist die Stimmabgabe nur in demjenigen Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Mittels Wahlschein können Sie in jedem Wahllokal im Wahlkreis wählen.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Wahlamt unter wahlen@~@villingen-schwenningen.de oder unter 07721 82-2039 zur Verfügung.

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