Wahlhelfer

Hier erhalten Wahlhelfer alle wichtigen Informationen.

Bei jeder Wahl sind etwa 500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in 50 Wahlbezirken und 24 Briefwahlbezirken aus dem Kreis der städtischen Beschäftigten sowie aus der Bürgerschaft im Einsatz.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und ausführen. Sie dürfen während dieser ehrenamtlichen Tätigkeit kein Zeichen tragen, das Rückschlüsse auf ihre politische Überzeugung zulässt. Außerdem sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Was sind Ihre Aufgaben an einem Wahltag?

Die Bundeswahlleiterin erklärt Ihnen dies in einem kurzen Video:

Um als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig zu werden, müssen Sie für die entsprechende Wahl wahlberechtigt sein oder bei der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen beschäftigt sein. Außerdem müssen Sie am Wahltag volljährig sein.

Unsere 50 Urnenwahllokale sind über die ganze Stadt sowie unsere Ortsteile verteilt. Die Briefwahlbezirke sind im Stadtbezirk Villingen untergebracht.

In welchem Wahllokal Sie eingesetzt werden, entnehmen Sie dann dem Berufungsschreiben.

Gerne können Sie uns ihren Wunsch-Einsatzort mitteilen.

Im Wahllokal ist die Einteilung in zwei Schichten vorgesehen:

  • Frühschicht: 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr und 17.45 Uhr bis zum Abschluss der Ergebnisermittlung

Oder

  • Spätschicht: 13.00 Uhr bis zum Abschluss der Ergebnisermittlung

Für Ihren Einsatz erhalten Sie in der Regel eine Entschädigung in Höhe von 70 Euro.

Die Auszählung der Briefwahlunterlagen beginnt in der Regel am Wahltag um 15 Uhr. Ehrenamtliche Auszählkräfte der Briefwahlunterlagen erhalten eine Entschädigung von 35 Euro.