Auskunft aus dem Altlastenkataster

Sie können zur Beurteilung eines Grundstückes Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.


Die Begriffe "Altlastverdächtige Flächen" und "Altlasten" beziehungsweise "Verdachtsflächen" und "schädliche Bodenveränderungen" bezeichnen gem. BBodSchG:

  • Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte
  • Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind
  • Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist
  • Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht
  • Schädliche Bodenveränderungen: Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen

Verdachtsflächen: Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht
Der Wert eines Grundstücks sinkt, wenn von ihm Gefahren ausgehen oder es mit Schadstoffen belastet ist. In Baden-Württemberg finden Sie solche Grundstücke in den Bodenschutz- und Altlastenkatastern.


Die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden bei den Stadt- und Landkreisen führen die Bodenschutz- und Altlastenkataster.

Voraussetzungen

Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster dürfen nur an Eigentümer der jeweiligen Fläche oder deren Bevollmächtigte gehen.

Ablauf

  1. Füllen Sie dazu das Online-Formular mit allen notwendigen Angaben aus.
  2. Laden Sie notwendige Nachweise hoch
  3. Bearbeitung der Anfrage durch die zuständige Stelle
  4. Antwort über das Serviceportal

Die Auskunft enthält folgende Informationen:

  • Eintrag der Fläche im Kataster oder ob diese nicht erfasst ist
  • Handlungsbedarf mit ergänzenden Kriterien, falls Eintragung vorhanden
  • Beweisniveau der Fläche (= Grad der Bearbeitung), falls Eintragung vorhanden

Unterlagen

Nachweis des berechtigten Interesses auf Einsicht ins Bodenschutz- und Altlastenkataster. Dies können bspw. sein:

  • Vollmacht des Eigentümers zur Einsichtnahme
  • Maklervertrag
  • Grundbuchauszug oder notarielle Urkunde bei Eigentümerwechsel
  • Nachweis über Sicherheiten auf diesem Grundstück (Grundschuld, Hypothek o.ä)

Fristen

keine

Kosten

Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erfolgen entgeltfrei!

Sonstiges

keine