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Finanzierung von Schienenwegen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen - Bewilligung beantragen
Im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) stellt das Ministerium für Verkehr (VM) den nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Baden-Württemberg momentan jährlich dreizehn Millionen Euro für die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur von Personen- und Güterverkehrsstrecken zur Verfügung. Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) sind Bahnen, die nicht von der Deutschen Bahn AG betrieben werden.
Voraussetzungen
Die Mittel sollen der nachhaltigen Ertüchtigung der Strecken nichtbundeseigener Eisenbahnen dienen, bei welchen vor allem Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden an
- Schienen,
- Weichen,
- Schwellen,
- Unterbau,
- Brücken,
- Dämmen,
- Signalanlagen und
- Zugsicherungsanlagen
Außerdem stehen diese Mittel auch bei plötzlich auftretenden Problemen zur Verfügung, welche schnell behoben werden müssen, z.B. Reparatur von Schienenbrüchen.
Ablauf
Die Anträge sind beim Ministerium für Verkehr , Referat 32, bis Mitte Dezember eines jeden Jahres für das dann darauffolgende Jahr zu stellen.
Unterlagen
Fragen hinsichtlich beizufügender Unterlagen, Förderkriterien oder Abrechnungsmodalitäten können jederzeit unter dirk.koenig@~@vm.bwl.de gestellt werden.
Fristen
Mitte Dezember für das dann darauffolgende Jahr
Zuständigkeit
das Verkehrsministerium Baden-Württemberg