Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Amt für Finanzen und Controlling, Abt. Steuerverwaltung

Obere Straße 4
78050 Villingen-Schwenningen

Stadt Villingen-Schwenningen

Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Ablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Unterlagen

keine

Fristen

keine

Kosten

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Sonstiges

keine