Bebauungsplan Solarpark Zollhaus II

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Thema:
Zeitraum:
Ziel:
Zielgruppe:

Stadtentwicklung
03.08.2023 - 06.09.2023
Erweiterung des Solarparks Zollhaus
alle Einwohnerinnen und Einwohner von Villingen-Schwenningen

Anlass und Ziel der städtebaulichen Planung

Der Technische Ausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2023 gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung mit integrierten Umweltbericht zugestimmt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "Solarpark Zollhaus II" mit örtlichen Bauvorschriften. Für den Bebauungsplan ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, da sich das Vorhaben in den bisherigen Außenbereich gem. § 35 BauGB erstreckt.

Durch dieses Bebauungsplanverfahren wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan "SO Solarenergie Zollhaus" teilweise überplant. Das Plangebiet liegt nordöstlich des Weilers Zollhaus und hat eine Gesamtgröße von ca. 3,88 ha. Es umfasst die Flurstücke 2852/1 (teilweise) sowie 2849 (teilweise) der Gemarkung Villingen. Die genaue Abgrenzung ist in der nebenstehend abgebildeten Übersicht dargestellt.

Im Jahr 2020 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan "SO Solarenergie Zollhaus" über die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewann "Zollhäusleweg" rechtskräftig. Die mittlerweile in Betrieb befindliche Anlage erstreckt sich parallel zur Bahnlinie und hat eine Größe von ca. 1,7 ha. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.10.2020 den Projektbeschluss zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Zollhaus II" gefasst. Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die Erweiterung in Form eines zweiten Solarparks in südliche Richtung planungsrechtlich vorbereitet werden.


Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:


Fläche:

Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche, Auswirkungen der Planung

 

Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung:

Auswirkungen der Planung


Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt Flora, Fauna, Biotope:

betroffene Arten sowie Biotope und Auswirkungen der Planung, Auswirkungen auf Schutzgebiete


Boden und Wasser:
Zustand und Auswirkungen auf Bodenfunktionen, Bodenschutz, Wasserableitung


Klima/ Luft/ Emissionen:
Auswirkungen der Planung


Landschaftsbild und Erholungswert:
Zustand und Auswirkungen der Planung


Kultur und Sachgüter:
archäologisches Bodendenkmal, Auswirkungen der Planung

 

Die bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind unter dem nachfolgenden Link abrufbar:

Umweltrelevante Stellungnahmen (PDF 4,46 MB)

Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, sowie Begründung mit integrierten Umweltbericht sowie den Anlagen artenschutzrechtliche Relevanzprüfung nebst Formblatt zur Natura 2000 - Vorprüfung und alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit

vom 03. August 2023 bis einschließlich 06. September 2023

im Stadtplanungsamt, Abt. Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur


während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.


Die ausgelegten Planunterlagen können im genannten Zeitraum ebenfalls auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen eingesehen werden:

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen


Da es sich bei diesem Verfahren nicht um ein komplexes Bebauungsplanverfahren handelt, wird die gesetzliche Auslegungsfrist nicht verlängert.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungsamt vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
 

Termin

03.08.2023 - 06.09.2023

Veranstaltungsort

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9

2. Obergeschoss, Flur

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:

spl@~@villingen-schwenningen.de

Eine Beteiligung ist nicht mehr möglich.

Derzeit liegen noch keine Ergebnisse vor.

 

Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben

 

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07720 / 82-2821 

07720 / 82-2837

spl@~@villingen-schwenningen.de

Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

 

Referat des Oberbürgermeisters

Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07721 / 82-2015

07721 / 82-2007


mitmachen@~@villingen-schwenningen.de