Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT VILLINGEN-SCHWENNINGEN

Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen mit den Gemeinden

Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach

 

59. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009

- Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss und der frühzeitigen Beteiligung -

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2024 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB sowie den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB für die 59. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.

 

Mit der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden. Dieser befindet sich in der Gemeinde Villingen-Schwenningen:

  • 59. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 59.01

Villingen-Schwenningen    Gewann "Katzensteig"

Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Solar", Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage

Die Planfläche der 59. Änderung des FNP 2009 befindet sich ca. 170 m westlich der Wohnbebauung von Nordstetten und südlich des Waldgebiets "Katzensteig". Westlich grenzen Grünlandflächen mit Weidenutzung an, während sich nach Süden und Osten landwirtschaftliche Ackerflächen erstrecken.

Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB steht der Vorentwurf der 59. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom 17.06.2024 bis einschließlich zum 21.07.2024 zur Verfügung.

Die Unterlagen zur Beteiligung können auch im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2.OG / Flur während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen per E-Mail an fnp@~@villingen-schwenningen.de abgegeben werden. Alternativ können sie auch schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.

 

Villingen-Schwenningen, den 23.05.2024

Jürgen Roth

Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses


Begründung (PDF, 16 MB)

Planzeichnung (PDF, 2 MB)

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT VILLINGEN-SCHWENNINGEN

Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen mit den Gemeinden

Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach

 

60. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009

- Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss und der frühzeitigen Beteiligung -

 

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft  Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2024 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB sowie den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB für die 60. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.

Mit der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden. Dieser befindet sich in der Stadt Villingen-Schwenningen:

  • 60. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 60.01 Villingen-Schwenningen, Gewann "Zentralbereich Bertholdshöfe"  SB Villingen, Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Solar", Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage


Die Planfläche der 60. Änderung des FNP 2009 befindet sich im Zentralbereich der Stadt Villingen-Schwenningen, südlich der Schwenninger Straße. Der Bereich wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt und umfasst insgesamt 77 ha. Die Planfläche befindet sich gänzlich auf der Gemarkung Villingen.

Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB steht der Vorentwurf der 60. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom 24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024 zur Verfügung.

Die Unterlagen zur Beteiligung können auch im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2.OG / Flur während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen per E-Mail an fnp@~@villingen-schwenningen.de abgegeben werden. Alternativ können sie auch schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.

 

Villingen-Schwenningen, den 28.05.2024

 

Jürgen Roth

Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses

 

Begründung (Pdf, 4 MB)

Planzeichnung (Pdf, 2 MB)

 

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

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Abteilung Planung

 

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