Dickenhardt, 4. Änderung

Offenlage des Bebauungsplanverfahrens "Dickenhardt, 4. Änderung"

Der Technische Ausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2024 die Offenlage des Bebauungsplanes "Dickenhardt, 4. Änderung" nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.

Die Verfahrensunterlagen zur Offenlage können hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planbild, Textteil mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung nebst artenschutzrechtlicher Stellungnahme und Abgrenzungsplan auch in der Zeit vom 22. Juli 2024 bis einschließlich 23. August 2024 im Stadtplanungsamt, Abt. Planung,  Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungsamt vorgebracht werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden: spl@~@villingen-schwenningen.de. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.